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Biotechnologie und Gesundheitswesen
Wir bieten Ihnen integrierte rechtliche Beratung zu allen Themen und Aspekten im Gesundheitswesen – mit individuell zugeschnittenen rechtlichen Lösungen. Das Gesundheitswesen zählt zu den dynamischsten Wirtschaftsbranchen Österreichs. Nicht nur erstklassige medizinische Versorgung ist gefragt, sondern auch immer stärker Vorsorge- und Erholungsmaßnahmen. Spitzenmedizin im Spitals- aber auch im selbstständigen Bereich müssen dabei eine Selbstverständlichkeit sein, ebenso ein exzellentes Transport- und Erstversorgungswesen. Es gilt die hervorragende Stellung im internationalen Konkurrenzkampf weiter auszubauen - um nur einige wesentliche Herausforderungen zu nennen. Es ist ein Schlüsselmarkt mit großer Innovationskraft. Gleichzeitig ist das Gesundheitswesen eine der Branchen, in denen der Staat regulierend und kontrollierend eingreift. Unternehmen, die im Gesundheitswesen agieren, sind nur erfolgreich, wenn sie Gestaltungsspielräume bei ihren strategischen und operativen Aktivitäten konsequent nutzen und ihre Innovationskraft schützen. Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung in allen Bereichen des Gesundheitswesens, mit individuellen rechtlichen Lösungen. Dabei beraten wir Sie nach dem Grundsatz: Vorbeugen ist besser als Heilen. Probleme, die dank durchdachter Vorarbeit gar nicht erst entstehen, müssen später auch nicht aufwändig bearbeitet werden. Gemeinsam mit unseren externen Spezialisten begleiten wir Sie vom Marktzugang über die Absicherung komplexer Forschungsvorhaben bis hin zu Transaktionen und zur Prozessführung, etwa wenn es um Patente oder Produkthaftung geht. Wir begleiten unsere Mandanten aus den Bereichen Spital und ärztliche Niederlassungen, betreutes Wohnen bis zur Geriatrie, Wellness und Vorsorge sowie Krankentransport bei der Planung, Finanzierung, Errichtung und beim Betrieb ihrer Vorhaben. Unter anderem beschäftigen wir uns mit der Planung und Finanzierung von Errichtungsvorhaben samt Ausschreibung und Vergabe der notwendigen Leistungen unter Berücksichtigung der bestehenden Förderrichtlinien, gesellschaftsrechtlicher Beratung unter Berücksichtigung zu erfüllender Gemeinnützigkeitskriterien, Gestaltung der unterschiedlichen branchenspezifischen Verträge und AGBs sowie Geltendmachung und Abwehr daraus resultierender Ansprüche und Haftungen und die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus ärztlichen bzw. sonstigen medizinischen Behandlungen, sowohl außergerichtlich als auch vor Behörden und Gerichten und die Vertretung in berufs- und disziplinarrechtlichen Verfahren. Wir tragen dazu bei, dass Sie Ihre Projekte effizient realisieren können. Mit unserer Beratung aus einer Hand an der Schnittstelle von Gesundheitswesen und zahlreichen Rechtsgebieten decken wir alle entscheidenden Themen und Aspekte des Gesundheitswesens ab. Sie profitieren zudem von unserer langjährigen nationalen und internationalen Branchenerfahrung im Gesundheitswesen.
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